§ 1 Das Ferienhaus Am Schabernack 51 in 18356 Fuhlendorf ist Eigentum der Ferienhaus Fuhlendorf GbR. Vermieter sind Axel und Andrea Witzki.
§ 2 Das Ferienobjekt wird nur bis zum Tag der Fälligkeit reserviert. Gehen der unterzeichnete Mietvertrag (Poststempel) bzw. die Anzahlung nicht termingerecht ein, so sind wir berechtigt, das Ferienobjekt anderweitig zu vermieten.
§ 3 Der Ort der Schlüsselübergabe bzw. die Handhabung des Schlüsseltresors erfolgt nach Absprache. Das Mietobjekt ist am Abreistag bis 10:00 Uhr besenrein und mit gewaschenem Geschirr und entleertem Geschirrspüler zur Endreinigung freizugeben. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Frist fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. §545 BGB findet keine Anwendung. Fortsetzung oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach seinem Ablauf müssen neu vereinbart werden.
§ 4 Der Beauftragte des Vermieters darf nach vorheriger Absprache mit dem Mieter das Objekt betreten. In besonderen Situationen, z. B. Gefahr für andere Gäste oder das Mietobjekt, darf der Beauftragte des Vermieters das Objekt auch ohne Anwesenheit des Mieters öffnen und betreten.
§ 5 Der Mieter darf das Ferienquartier ausschließlich für private Erholungszwecke nutzen. Jedwede gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Weiter- und Untervermietung. Mehr als die im Mietvertrag aufgeführten Personen dürfen nur nach einer entsprechenden Vertragsänderung mit dem Vermieter aufgenommen werden. Haustiere dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters mitgebracht werden. Die Hausordnung ist zu beachten.
§ 6 Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietgegenstandes. Der Vermieter kann nicht haftbar gemacht werden für Straßen- bzw. Bauarbeiten, die er nicht selbst zu vertreten hat. Der Mieter zahlt auch dann den vollen Mietpreis, wenn er meint, dass die Ferienunterkunft trotz Beschreibung seinen Vorstellungen nicht entspricht. Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen.
§ 7 Führt ein Mangel des Mietobjektes zu Sach- und Vermögenschäden, so haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter und anderen zum Aufenthalt in dem Mietobjekt berechtigten Personen für diese Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung des Vermieters für ein Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen ist gleichfalls auf deren Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 8 Wird die Ferienunterkunft nicht im vertragsmäßigen Zustand angetroffen, sind etwaige Mängel unverzüglich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen. Für die Dauer des nicht vertragsmäßigen Zustandes des Ferienobjektes kann eine entsprechende Herabsetzung des Mietpreises erfolgen, sofern die Mängelbeseitigung nicht in angemessener Frist erfolgt.
Die Minderung tritt nicht ein, wenn der Mieter den Mangel nicht sofort nach Bezug angemeldet hat.
§ 9 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für jede schuldhafte Beschädigung des Mietobjektes, die er, die zum Aufenthalt berechtigten Personen und Personen, die mit dem Mietobjekt auf seine Veranlassung in Berührung kommen, verursachen.
§10 Bis zu zwei Kraftfahrzeuge können auf dem laut Objektbeschreibung aufgeführten kostenfreien Parkplatz auf eigene Gefahr geparkt werden. Das Abstellen von Wohnwagen, Campinganhängern oder Zelten auf dem Grundstück ist nicht gestattet.
§ 11 Bereitgestellte Fahrräder, Spielgeräte o. ä. sind nicht Bestandteil des Mietvertrages. Die Nutzung geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr. Selbstverursachte Schäden (Reifenpannen und Folgen von Unfällen) sind dem Vermieter zu melden und Schadensersatz zu leisten.
§ 12 Stellt der Eigentümer dem Mieter einen kostenlosen Internetzugang zur Verfügung, übernimmt dieser jedoch keine Haftung für die einwandfreie Funktion der Geräte sowie die Leistung des Providers. Schadenersatzansprüche wegen einer fehlenden Verbindung o.ä. sind ausgeschlossen. Der Mieter ist verantwortlich für alle Aktivitäten im Internet während der vereinbarten Mietzeit. Der Provider speichert die Verbindungsdaten bis zu 6 Monaten, so dass ein etwaiger Aufruf strafrechtlich relevanter Seiten nachvollziehbar ist.
§ 13 Bei einer Umbuchung ist eine Gebühr von 25,00 € fällig.
§ 14 Tritt der Mieter vom Vertrag zurück und ist keine anderweitige Vermietung möglich, hat der Vermieter einen Ersatzanspruch entsprechend folgender Staffelung:
bis 45 Tage vor Mietbeginn = 15 % des Mietpreises
bis 30 Tage vor Mietbeginn = 50 % des Mietpreises
29 - 2 Tage vor Mietbeginn = 80 % des Mietpreises
bei Rücktritt einen Tag vor Mietbeginn/ Nichterscheinen = 100 % des Mietpreises
Die Rücktrittserklärung hat in jedem Fall schriftlich gegenüber dem Vermieter zu erfolgen. Unabhängig davon ist eine Stornogebühr in Höhe von 25,00 € fällig. Bei späterer Anreise bzw. früherer Abreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Mietpreises.
§ 15 Der Mietvertrag kann seitens des Vermieters infolge des Eintreffens von Fällen höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, die außerhalb der Einflusssphäre des Vermieters liegen, fristlos gekündigt werden.
§ 16 Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform, ebenso eine etwaige Aufhebung dieser Schriftklausel.